Sie sind hier: Startseite Systemakkreditierung

Systemakkreditierung

Was bedeutet Systemakkreditierung?

In Deutschland sind Bachelor- und Masterstudiengänge akkreditierungspflichtig, das heißt, dass sie einer regelmäßigen Qualitätskontrolle unterzogen werden müssen.

An der Universität Freiburg wurde dies bisher über die Programmakkreditierung realisiert. Bei diesem Verfahren werden die Studiengänge durch vom Akkreditierungsrat legitimierte Agenturen akkreditiert.

Die Studiengänge unserer Universität haben dieses externe Verfahren bis auf wenige Ausnahmen (bspw. neu eingerichtete Studiengänge) teilweise bereits mehrfach durchlaufen. Unser Studienangebot ist somit flächendeckend qualitätsgesichert. 

Im Rahmen einer Systemakkreditierung weist eine Hochschule wiederum nach, dass sie geeignete Strukturen und Prozesse (meist als Qualitätsmanagementsystem bezeichnet) etabliert hat,  um die Aufgabe der Qualitätssicherung, aber auch der Qualitätsentwicklung selbst zu übernehmen. Die externen Verfahren der Programmakkreditierung fallen somit weg, die anfallenden Aufgaben der Qualitätssicherung und -entwicklung werden von der Hochschule selbst übernommen. Den Gegenstand der Systemakkreditierung umschreibt der Akkreditierungsrat so:

„Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule im Bereich Studium und Lehre. Die für Lehre und Studium relevanten Strukturen und Prozesse werden darauf überprüft, ob sie das Erreichen der Qualifikationsziele und die hohe Qualität der Studiengänge gewährleisten […]“  

Die Universität Freiburg hat den Anspruch, exzellente Lehre in all ihren Studiengängen anzubieten und hat ihr zentrales Qualitätsmanagementsystem deshalb in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt und erprobt. Der Senat der Universität Freiburg hat im April 2017 beschlossen, in das Verfahren der Systemakkreditierung1 einzusteigen und hat zum Wintersemester 2017/2018 erfolgreich einen Antrag auf Zulassung zum Verfahren der bei der Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA) gestellt. Den detaillierten Verfahrensablauf beschreibt die ZEvA hier. 

 

Seit dem 30.03.2020 ist die Universität Freiburg ohne Auflagen systemakkreditiert. Diese Akkreditierung gilt bis zum Ende des Studienjahres 2025/2026.

Der Weg zur Systemakkreditierung an der Albert-Ludwigs-Universität


Seit Oktober 2015        


(Weiter)-Entwicklung des Qualitätsmanagementsystems für den Bereich Studium und Lehre

Ab Oktober 2016

Erprobung des Systems durch die ersten internen Akkreditierungen von zehn Studiengängen

April 2017

Beschluss zum Einstieg in das Verfahren durch Rektorat und Senat

Juni 2017

Beauftragung der Agentur ZEvA mit der Durchführung des Verfahrens

August 2017

Einrichtung des QM-Teams

September 2017

Einreichung des Zulassungsantrags

Oktober 2017

Zulassung zum Verfahren und Start der internen Verfahren

April 2018

Einreichen der Selbstdokumentation

Juni 2018

Erste Begehung

Juni 2019

Zweite Begehung

März 2020

Auflagenfreie Systemakkreditierung bis 2025/2026

Mehrwert einer Systemakkreditierung für die Universität, Lehrende und Studierende

  • Höhere Autonomie der Universität bei der Umsetzung und Schwerpunktsetzung der Verfahren
  • Kontinuierlicher Verbesserungsprozess statt punktueller Überprüfung
  • Etablieren einer Qualitätskultur
  • Stärken der Beteiligung von Studierenden und Lehrenden

Weitere Informationen