Systemakkreditierung
Was bedeutet Systemakkreditierung?
In Deutschland sind Bachelor- und Masterstudiengänge akkreditierungspflichtig, das heißt, dass sie einer regelmäßigen Qualitätskontrolle unterzogen werden müssen.
An der Universität Freiburg wurde dies bisher über die Programmakkreditierung realisiert. Bei diesem Verfahren werden die Studiengänge durch vom Akkreditierungsrat legitimierte Agenturen akkreditiert.
Die Studiengänge unserer Universität haben dieses externe Verfahren bis auf wenige Ausnahmen (bspw. neu eingerichtete Studiengänge) teilweise bereits mehrfach durchlaufen. Unser Studienangebot ist somit flächendeckend qualitätsgesichert.
Im Rahmen einer Systemakkreditierung weist eine Hochschule wiederum nach, dass sie geeignete Strukturen und Prozesse (meist als Qualitätsmanagementsystem bezeichnet) etabliert hat, um die Aufgabe der Qualitätssicherung, aber auch der Qualitätsentwicklung selbst zu übernehmen. Die externen Verfahren der Programmakkreditierung fallen somit weg, die anfallenden Aufgaben der Qualitätssicherung und -entwicklung werden von der Hochschule selbst übernommen. Den Gegenstand der Systemakkreditierung umschreibt der Akkreditierungsrat so:
„Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule im Bereich Studium und Lehre. Die für Lehre und Studium relevanten Strukturen und Prozesse werden darauf überprüft, ob sie das Erreichen der Qualifikationsziele und die hohe Qualität der Studiengänge gewährleisten […]“
Die Universität Freiburg hat den Anspruch, exzellente Lehre in all ihren Studiengängen anzubieten und hat ihr zentrales Qualitätsmanagementsystem deshalb in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt und erprobt. Der Senat der Universität Freiburg hat im April 2017 beschlossen, in das Verfahren der Systemakkreditierung1 einzusteigen und hat zum Wintersemester 2017/2018 erfolgreich einen Antrag auf Zulassung zum Verfahren der bei der Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA) gestellt. Den detaillierten Verfahrensablauf beschreibt die ZEvA hier.
Seit dem 30.03.2020 ist die Universität Freiburg ohne Auflagen systemakkreditiert. Diese Akkreditierung gilt bis zum Ende des Studienjahres 2025/2026.
Der Weg zur Systemakkreditierung an der Albert-Ludwigs-Universität
|
|
Ab Oktober 2016 |
Erprobung des Systems durch die ersten internen Akkreditierungen von zehn Studiengängen |
April 2017 |
Beschluss zum Einstieg in das Verfahren durch Rektorat und Senat |
Juni 2017 |
Beauftragung der Agentur ZEvA mit der Durchführung des Verfahrens |
August 2017 |
Einrichtung des QM-Teams |
September 2017 |
Einreichung des Zulassungsantrags |
Oktober 2017 |
Zulassung zum Verfahren und Start der internen Verfahren |
April 2018 |
Einreichen der Selbstdokumentation |
Juni 2018 |
Erste Begehung |
Juni 2019 |
Zweite Begehung |
März 2020 |
Auflagenfreie Systemakkreditierung bis 2025/2026 |
Mehrwert einer Systemakkreditierung für die Universität, Lehrende und Studierende
- Höhere Autonomie der Universität bei der Umsetzung und Schwerpunktsetzung der Verfahren
- Kontinuierlicher Verbesserungsprozess statt punktueller Überprüfung
- Etablieren einer Qualitätskultur
- Stärken der Beteiligung von Studierenden und Lehrenden
Weitere Informationen
- Akkreditierungsrat
- Unsere Akkreditierungsagentur: Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (ZEvA)
- Akkreditierte Studiengänge und Hochschulen – Zentrale Datenbank (Akkreditierungsrat)